REG_2026_1047 · zur Einrichtung eines EU-Talentpools
Das Format der Profile von Arbeitsuchenden aus Drittstaaten und der Stellenangebote sollte auf der Grundlage der von der Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) entwickelten europäischen Klassifikation der Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) festgelegt werden, die eine standardisierte Terminologie für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe enthält und deren Transparenz erleichtert. Die ESCO-Klassifikation sollte Arbeitsuchenden aus Drittstaaten, teilnehmenden Arbeitgebern und sonstigen teilnehmenden Einrichtungen und den nationalen Kontaktstellen des EU-Talentpools (im Folgenden „nationale Kontaktstellen“) dabei helfen, vergleichbare Informationen über Arbeitserfahrungen, über für eine freie Stelle infrage kommende Berufe sowie über die von den Arbeitsuchenden aus Drittstaaten angebotenen und von den teilnehmenden Arbeitgebern und den sonstigen teilnehmenden Einrichtungen geforderten Fähigkeiten bereitzustellen und auf diese Weise einen qualitativ hochwertigen Abgleich ermöglichen. In der Empfehlung (EU) 2023/2611 der Kommission (13) heißt es, dass im Rahmen der nationalen Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen das gesamte Talent und Potenzial einer Person hervorgehoben werden sollte. Alle Arten von Qualifikationen und Kompetenzen, wie berufliche Aus- und Weiterbildung, Abschlüsse, spezifische Zertifikate („Microcredentials“) sowie Fähigkeiten und Kompetenzen, die in nichtformalen und informellen Kontexten erworben wurden, könnten berücksichtigt werden. Gegebenenfalls sollten die nationalen Kontaktstellen für die Übermittlung von Stellenangeboten an die IT-Plattform das Format der ESCO-Klassifikation verwenden. Die Mitgliedstaaten, die die ESCO-Klassifikation für nationale Stellenangebote nicht übernehmen, sollten Entsprechungstabellen erstellen, um die Interoperabilität zwischen der in den nationalen Systemen verwendeten Klassifikation und der ESCO-Klassifikation herzustellen. Diese Tabellen sollten der Kommission zur Verfügung gestellt und für die automatisierte Transkodierung von Informationen über Stellenangebote oder Profile von Arbeitsuchenden aus Drittstaaten für den Zweck des automatisierten Abgleichs über die IT-Plattform verwendet werden.
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