ErwGr. 2

REG_2026_1047 · zur Einrichtung eines EU-Talentpools

Die Bewältigung des Arbeits- und Fachkräftemangels erfordert einen ehrgeizigen und umfassenden Ansatz auf Unionsebene und auf nationaler Ebene, der vorrangig darin besteht, den auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentierten Personen die Möglichkeit zu geben, ihr volles Potenzial besser auszuschöpfen. Dieser Ansatz könnte die Umschulung und Weiterbildung der vorhandenen Arbeitskräfte im Einklang mit den Zielen des mit dem Beschluss (EU) 2023/936 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingerichteten Europäischen Jahres der Kompetenzen, die Erleichterung der Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU, auch durch eine bessere Nutzung der Richtlinie 2003/109/EG (4) des Rates und der Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) und durch die Förderung des EURES-Netzes, sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Attraktivität bestimmter Berufe umfassen. Aufgrund des Ausmaßes des derzeitigen Arbeitskräftemangels und der demografischen Entwicklung dürften Maßnahmen, die allein auf einheimische Arbeitskräfte und Arbeitskräfte in der Union abzielen, jedoch nicht ausreichen, um den bestehenden und künftigen Arbeits- und Fachkräftemangel zu beheben. Schätzungen der Kommission zufolge wird die Bevölkerung der Union erheblich schrumpfen. Darüber hinaus wird die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter Prognosen zufolge in noch höherem Ausmaß zurückgehen. Die legale und geordnete Migration ist daher von entscheidender Bedeutung, um diese Maßnahmen zu ergänzen, und muss Teil der Lösung sein, um die Qualität der Sozialsysteme, die Wettbewerbsfähigkeit und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in der Union zu gewährleisten und den grünen und den digitalen Wandel in vollem Umfang zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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