ErwGr. 3

REG_2026_1047 · zur Einrichtung eines EU-Talentpools

Um die Attraktivität der Union für Talente aus Drittstaaten zu erhöhen, faire internationale Einstellungsverfahren zu erleichtern, den Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel zu bewältigen und Drittstaatsangehörigen Möglichkeiten zu eröffnen, in Berufen zu arbeiten, in denen unionsweit ein Mangel besteht, sollte ein EU-Talentpool eingerichtet werden. Der EU-Talentpool sollte in Form einer unionsweiten Plattform eingerichtet werden, auf der die Profile von registrierten Arbeitsuchenden aus Drittstaaten mit Wohnsitz außerhalb der Union mit den Stellenangeboten von teilnehmenden Arbeitgebern und sonstigen teilnehmenden Einrichtungen, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ansässig sind, zusammengeführt und abgeglichen werden. Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 25. November 2021 mit Empfehlungen an die Kommission zu Politik und Gesetzgebung für legale Migration (6) die Einrichtung eines EU-Talentpools gefordert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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