REG_2026_1047 · zur Einrichtung eines EU-Talentpools
Starke Partnerschaften und bilaterale Zusammenarbeit mit Drittstaaten tragen zu einer wirksamen Migrationssteuerung bei. Die Zusammenarbeit kann darauf ausgerichtet sein, die positiven Auswirkungen der Migration zu verstärken und die nachteiligen Folgen für die Herkunftsländer von Drittstaatsangehörigen, wie das Risiko der Abwanderung von hoch qualifizierten Fachkräften (eines sogenannten „Brain-Drain“), z. B. durch die Erleichterung der zirkulären Migration, zu verringern. Der EU-Talentpool sollte die Umsetzung von Fachkräftepartnerschaften sowie von bilateralen Vereinbarungen und von nationalen Rahmenprogrammen für die Entwicklung und Validierung von Kompetenzen in einem Drittstaat unterstützen. Fachkräftepartnerschaften zählen zu den zentralen Aspekten der externen Dimension in der Mitteilung der Kommission vom 23. September 2020 über ein neues Migrations- und Asylpaket und werden im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 27. April 2022 mit dem Titel „Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern“ umgesetzt. Die Teilnahme eines Mitgliedstaats an der Fachkräftepartnerschaft, einer bilateralen Vereinbarung oder einem nationalen Rahmenprogramm für die Entwicklung und Validierung von Kompetenzen in einem Drittstaat lässt seine Entscheidung über die Teilnahme am EU-Talentpool unberührt.
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