ErwGr. 11

REG_2026_1139 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/691 im Hinblick auf die Unterstützung von in umstrukturierenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten ihre Zuständigkeiten in einer Weise wahrnehmen, die den Verwaltungskosten, die den Unternehmen bei der Vorbereitung des Antrags und den nationalen Behörden bei dessen Bearbeitung entstehen, Rechnung trägt und in einem angemessenen Verhältnis zu den mit dem Antrag verbundenen geschätzten finanziellen Risiken steht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2026

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