ErwGr. 9

REG_2026_1139 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/691 im Hinblick auf die Unterstützung von in umstrukturierenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind

Der EGF sollte Arbeitnehmer durch die Entwicklung übertragbarer Kompetenzen unterstützen, damit Entlassungen vermieden werden können und ein reibungsloser Übergang in eine neue Beschäftigung ermöglicht wird. Daher ist es erforderlich, die Verordnung (EU) 2021/691 dahingehend zu ändern, dass der EGF auch in umstrukturierenden Unternehmen sowie gegebenenfalls bei deren direkten Zulieferern und deren nachgeschalteten Herstellern beschäftigte Arbeitnehmer, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind, unterstützen kann. Da diese Arbeitnehmer noch aktiv Beschäftigte sind, sollte ihr Arbeitgeber die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten um Unterstützung ersuchen können. Da der EGF unter geteilter Mittelverwaltung steht, sollten es die Behörden der Mitgliedstaaten sein, die eine Kofinanzierung aus dem EGF beantragen können, nachdem sie ein Ersuchen auf Unterstützung von einem Unternehmen erhalten haben, sofern das Unternehmen bereit ist, die nationale Kofinanzierung bereitzustellen. Wird der Finanzbeitrag aus dem EGF gewährt, sollte der betreffende Mitgliedstaat dem Unternehmen die beantragten Mittel innerhalb von zehn Arbeitstagen nach ihrem Eingang zur Verfügung stellen. Das Unternehmen sollte dem Mitgliedstaat spätestens sechs Monate nach Ende der Umsetzung der Unterstützung alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Erstellung des Schlussberichts über die Verwendung des betreffenden Finanzbeitrags erforderlich sind. Die Kommission sollte eine Befragung der Begünstigten vorbereiten, und das ersuchende Unternehmen sollte sie allen Arbeitnehmern, die an aus dem EGF kofinanzierten Maßnahmen teilgenommen haben, und gegebenenfalls deren Vertretern zugänglich machen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2026

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