ErwGr. 15

REG_2026_1139 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/691 im Hinblick auf die Unterstützung von in umstrukturierenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind

Der Kofinanzierungssatz der Maßnahmen für in umstrukturierenden Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind, sollte dem Kofinanzierungssatz der EGF-Unterstützung für entlassene Arbeitnehmer entsprechen. Unternehmen, die um Unterstützung aus dem EGF ersuchen, sollten die nationale Kofinanzierung bereitstellen. Erklärt sich das ersuchende Unternehmen bereit, Arbeitnehmer seiner direkten Zulieferer oder seiner nachgeschalteten Hersteller in das Ersuchen um Unterstützung aus dem EGF einzubeziehen, so sollte es in der Lage sein diese Bereitschaft von Beiträgen dieser direkten Zulieferer oder nachgeschalteten Hersteller abhängig zu machen, die im Verhältnis zu der Unterstützung stehen, die die Arbeitnehmer erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2026

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