ErwGr. 16

REG_2026_1139 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/691 im Hinblick auf die Unterstützung von in umstrukturierenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind

Der Kofinanzierungssatz für Ausgaben, die dem Mitgliedstaat im Zusammenhang mit Anträgen auf EGF-Unterstützung und der Bearbeitung dieser Anträge entstehen, darunter Verwaltungs- und Personalkosten im Zusammenhang mit Ex-ante-Kontrollen, und Vorbereitungs-, Verwaltungs-, Informations- und Werbe- sowie Kontroll- und Berichterstattungstätigkeiten, sollte 100 % betragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2026

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