ErwGr. 19

REG_2026_1139 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/691 im Hinblick auf die Unterstützung von in umstrukturierenden Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind

Da der Kommission bei der Durchführung der Verordnung (EU) 2021/691 immer mehr Aufgaben zukommen, sollte sie die Möglichkeit haben, technische Hilfe in Höhe von bis zu 1,5 % des jährlichen Höchstbetrags des EGF zu beantragen. Dieser angehobene Höchstsatz ist auch gerechtfertigt, da der jährliche Höchstbetrag des EGF im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 gesenkt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2026

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