ErwGr. 2

REG_2026_1164 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

Am 14. Mai 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1336 (4) angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2023/1532 geändert und der Anwendungsbereich der restriktiven Maßnahmen auf Personen ausgeweitet wurde, die iranische unbemannte Luftfahrzeuge oder Flugkörper oder damit verbundene Technologien an bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, liefern, verkaufen oder anderweitig an ihrer Verbringung zu diesen beteiligt sind oder auf Personen, Organisationen oder Einrichtungen die gegen die Resolution 2216 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verstoßen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.05.2026

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