ErwGr. 4

REG_2026_1164 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

Es ist angezeigt, die Kriterien für die Aufnahme in die Liste zu ändern, um Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen zu ermöglichen, die für die Handlungen oder politischen Maßnahmen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben, verantwortlich sind, diese unterstützen, umsetzen oder davon profitieren. Es ist auch angezeigt, den Titel zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.05.2026

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