ErwGr. 4

REG_2026_1175 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/386 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

Um die Gewalttaten der Hamas einzudämmen, hat der Rat am 28. Mai 2026 den Beschluss (GASP) 2026/1173 angenommen, der restriktive Maßnahmen in Form von Reisebeschränkungen und des Einfrierens aller Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen vorsieht, die sich im Eigentum oder Besitz von Mitgliedern des Politbüros befinden oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden. Für Mitglieder des Politbüros sollten jedoch keine solchen restriktiven Maßnahmen gelten, wenn ausreichende Informationen darüber vorliegen, dass sie keinen Einfluss auf die Gewalttaten der Hamas ausüben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.05.2026

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