ErwGr. 13

REG_2026_1181 · zur Aussetzung der Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente für bestimmte Düngemittel

Die Beziehungen zwischen der Union und der Republik Belarus haben sich in den letzten Jahren ebenfalls verschlechtert, da die Republik Belarus das Völkerrecht, die Grundfreiheiten und die Menschenrechte missachtet und den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine unterstützt. Seit Oktober 2020 hat die Union schrittweise restriktive Maßnahmen für den Handel mit der Republik Belarus verhängt. Die Union hat auch höhere Zölle auf die Einfuhren von Düngemitteln auf Stickstoffbasis aus Belarus eingeführt, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.05.2026

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