ErwGr. 4

REG_2026_211 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1755 in Bezug auf die den Mitgliedstaaten im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit zugewiesenen Beträge

Der Betrag von 584 264 090 EUR, der gemäß der Verordnung (EU) 2021/1755 im Jahr 2025 zu zahlen gewesen wäre, sollte daher nicht gezahlt und von der Gesamtausstattung der Reserve abgezogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2026

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