ErwGr. 3

REG_2026_247 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Spezifikationen für nationale Qualitätskontrollprogramme im Bereich der Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt

In Anhang 17 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 wurden insbesondere zwei neue Richtlinien aufgenommen, nach denen die Vertragsstaaten sicherstellen müssen, dass ihre nationalen Qualitätskontrollprogramme für die Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt Verfahren für die Meldung von Störungen im Zusammenhang mit unrechtmäßigen Eingriffen und diese vorbereitende Handlungen (Richtlinie 5.1.6) sowie ein System für vertrauliche Meldungen für die Analyse von Sicherheitsinformationen von Quellen wie Fluggästen, Besatzung und Bodenpersonal (Standard 3.5.1 Buchstabe d) vorsehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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