ErwGr. 5

REG_2026_247 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Spezifikationen für nationale Qualitätskontrollprogramme im Bereich der Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt

Insbesondere als Grundlage für die Politikgestaltung, zur Vereinfachung der Meldung durch Betreiber und betreffende Stellen, die für die Durchführung des jeweiligen nationalen Programms für die Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt zuständig sind, und zur Unterstützung der Einhaltung der in Anhang 17 des Abkommens von Chicago festgelegten einschlägigen Richtlinien sollte ein gemeinsamer Rahmen für die Zusammenstellung, den Austausch und die Analyse von Daten über Ereignisse im Bereich der Luftsicherheit geschaffen werden, der das derzeit bestehende fragmentierte Regelungsumfeld auf nationaler Ebene zu ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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