ErwGr. 31

REG_2026_249 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202

Die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas, ICCAT) beschloss auf ihrer Jahrestagung 2025 die Beibehaltung der bestehenden Maßnahmen für bestimmte Bestände im ICCAT-Übereinkommensbereich für 2026. Darüber hinaus hat die ICCAT, jeweils für 2026 gegenüber 2025, die TACs für Roten Thun im Ostatlantik angehoben und die Fangrückhaltungserlaubnis für Kurzflossen-Mako (Isurus oxyrinchus) im Südatlantik gesenkt. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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