zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202
REG_2026_249 · 408 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Anwendungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Fanggebiete
- Art. 5TACs und Aufteilung
- Art. 6Von den Mitgliedstaaten festzusetzende TACs
- Art. 7Bedingungen für die Anlandung von Fängen und Beifängen
- Art. 8Quotentauschmechanismus für TACs für unvermeidbare Beifänge
- Art. 9Fischereiaufwandsbeschränkungen in der ICES-Division 7e
- Art. 10Maßnahmen für die Fischerei auf Wolfsbarsch in den ICES-Divisionen 4b, 4c und 6a und im ICES-Untergebiet 7
- Art. 11Maßnahmen für die Fischerei auf Wolfsbarsch in den ICES-Divisionen 8a und 8b
- Art. 12Maßnahmen für die Freizeitfischerei auf Pollack in den ICES-Gebieten 6 und 7
- Art. 13Maßnahmen für Pollack in den ICES-Untergebieten 8, 9 und 10 und den Unionsgewässern des CECAF-Gebiets 34.1.1
- Art. 14Maßnahmen für die Fischerei auf Europäischen Aal in den Unionsgewässern der ICES-Untergebiete 3, 4, 6, 7, 8 und 9
- Art. 15Besondere Vorschriften zur Aufteilung von Fangmöglichkeiten
- Art. 16Schonzeiten für Sandaale
- Art. 17Abhilfemaßnahmen für Kabeljau in der Nordsee
- Art. 18Ad-hoc-Schließung bestimmter Fischereien in der Nordsee und im Skagerrak
- Art. 19Technische Maßnahmen für die Keltische See, die Irische See und die Gewässer westlich von Schottland
- Art. 20Technische Maßnahmen für den Ärmelkanal
- Art. 21Technische Maßnahmen für Eismeergarnele im Skagerrak
- Art. 22Abhilfemaßnahmen für Seezunge im Skagerrak, Kattegat und der westlichen Ostsee
- Art. 23Verbotene Arten
- Art. 24Datenübermittlung
- Art. 25Fanggenehmigungen
- Art. 26Übertragung und Tausch von Quoten
- Art. 27Beschränkung der Fang-, Mast- und Aufzuchtkapazitäten
- Art. 28Freizeitfischerei
- Art. 29Verbote im Zusammenhang mit Fuchshaien und Kurzflossen-Makohaien
- Art. 30Fischsammelgeräte für tropischen Thunfisch
- Art. 31Versuchsfischerei-Mitteilungen für Zahnfische in der Fangsaison 2026-2027
- Art. 32Fischerei auf Zahnfische in der Fangsaison 2025-2026
- Art. 33Fischerei auf Antarktischen Krill in der Fangsaison 2026-2027
- Art. 34Beschränkung der Fangkapazität von Fischereifahrzeugen
- Art. 35Treibende FADs und Versorgungsschiffe
- Art. 36Pelagische Fischerei
- Art. 37Ringwadenfischerei
- Art. 38Treibende FADs
- Art. 39Fangbeschränkungen für Großaugenthun in der Langleinenfischerei
- Art. 40Aufzeichnung der Freisetzungen von Weißspitzen-Hochseehaien
- Art. 41Verbot der gezielten Befischung von Tiefseehaien
- Art. 42Maßnahmen für die Fischerei auf Großaugenthun, Gelbflossenthun, Echten Bonito und Weißen Thun
- Art. 43Steuerung der Fischerei mit FADs
- Art. 44Höchstanzahl Fischereifahrzeuge der Union, die Schwertfisch befischen dürfen
- Art. 45Fangbeschränkungen für Schwertfisch in der Langleinenfischerei südlich von 20° S
- Art. 46Verbot des Befischens von Pazifischem Pollack in den Gebieten der Hohen See des Beringmeers
- Art. 47Beschränkungen in der Grundfischerei
- Art. 48Maßnahmen für die Zahnfischfischerei
- Art. 49Verbot der gezielten Befischung von Tiefseehaien
- Art. 50Fischerei auf Japanische Makrele
- Art. 51Verbot der Befischung von Haien
- Art. 52Verbot der Befischung anadromer Fischbestände
- Art. 53Fischereifahrzeuge unter der Flagge Norwegens oder der Färöer
- Art. 54Fischereifahrzeuge unter der Flagge des Vereinigten Königreichs, die im Vereinigten Königreich, in der Vogtei Guernsey, der Vogtei Jersey oder der Isle of Man registriert sind und von einer Fischereiverwaltung des Vereinigten Königreichs zugelassen wurden
- Art. 55Übertragung oder Tausch von Quoten mit dem Vereinigten Königreich
- Art. 56Fischereifahrzeuge unter der Flagge Venezuelas
- Art. 57Fanggenehmigungen
- Art. 58Bedingungen für die Anlandung von Fängen und Beifängen
- Art. 59Verbotene Arten
- Art. 60Änderung der Verordnung (EU) 2025/202
- Art. 19aAbhilfemaßnahmen für Kabeljau im Kattegat in 2026
- Art. 61Ausschussverfahren
- Art. 62Inkrafttreten und Geltungsbeginn
- Anhang IFSÜDLICHER BLAUFLOSSENTHUN — VERBREITUNGSGEBIETE
- Anhang ILIATTC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
- Anhang IMNPFC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
- Anhang IIISANDAAL-BEWIRTSCHAFTUNGSGEBIETE IN DEN ICES-DIVISIONEN 2a UND 3a SOWIE IM ICES-UNTERGEBIET 4
- Anhang VI
- Anhang VIIIIOTC-ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH
- Anhang IXWCPFC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
- Anhang XSIOFA-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
- Anhang XINPFC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH
zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202 ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.