ErwGr. 56

REG_2026_249 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202

Gemäß der an die Bolivarische Republik Venezuela gerichteten und von der Union mit dem Beschluss (EU) 2015/1565 des Rates (20) genehmigten Erklärung der Union über die Gewährung von Fangmöglichkeiten in Unionsgewässern für Fischereifahrzeuge, die die Flagge Venezuelas führen, in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der Küste von Französisch-Guayana ist es erforderlich, die Venezuela in Unionsgewässern gewährte Höchstzahl an Fanggenehmigungen für Schnapper für das Jahr 2026 festzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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