REG_2026_249 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202
Die Union führte mit Norwegen bilaterale Konsultationen über die Bewirtschaftung sieben gemeinsamer Bestände im Skagerrak: Kabeljau (Gadus morhua), Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus), Hering (Clupea harengus), Eismeergarnele (Pandalus borealis), Scholle (Pleuronectes platessa), Sprotte (Sprattus sprattus) und Wittling (Merlangius merlangus). Diese Konsultationen wurden im Hinblick auf eine Einigung über die Bewirtschaftung dieser Bestände und die Fangmöglichkeiten für 2026 sowie über den Quotentausch und Zugangsregelungen für sechs gemeinsam bewirtschaftete Bestände in der Nordsee geführt. Diese Konsultationen wurden am 16. und 18. Dezember 2025 erfolgreich abgeschlossen und das Ergebnis wurde in drei vereinbarten Niederschriften festgehalten. Die bilaterale Vereinbarung über Fischereiregelungen im Skagerrak und Kattegat für 2026 und das Protokoll der Fischereikonsultationen zwischen Norwegen und der Europäischen Union im Namen Schwedens für 2026 wurden von den Delegationsleitern am 16. Dezember 2025 unterzeichnet. Die Vereinbarung über den Quotentausch und den Zugang zu Gewässern für gemeinsam bewirtschaftete Bestände in der Nordsee wurde am 18. Dezember 2025 von den Delegationsleitern unterzeichnet. Die betreffenden Fangmöglichkeiten sollten in der mit Norwegen vereinbarten Höhe festgesetzt und die übrigen Bestimmungen dieser vereinbarten Niederschriften sollten ebenfalls in Unionsrecht umgesetzt werden.
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