ErwGr. 39

REG_2026_249 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202

Die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (Western and Central Pacific Fisheries Commission, WCPFC) hat auf ihrer Jahrestagung 2025 die für 2025 angenommenen Maßnahmen für 2026 beibehalten. Darüber hinaus hat die WCPFC für den WCPFC-Übereinkommensbereich eine Beifanggrenze für Nordatlantischen Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis) angenommen. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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