ErwGr. 11

REG_2026_249 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202

Für bestimmte Bestände bleibt das ICES-Gutachten mehrere Jahre gültig, und dieses Gutachten ist nach wie vor das beste verfügbare wissenschaftliche Gutachten für den gesamten Gutachtenzeitraum. In diesen Fällen sollten grundsätzlich jährliche TACs für den gesamten Gutachtenzeitraum (im Folgenden „mehrjährige TACs“) festgesetzt werden. Wenn in diesem Zeitraum ein neues ICES-Gutachten vorgelegt wird, sollte so bald wie möglich nach der Veröffentlichung dieses neuen ICES-Gutachtens sichergestellt werden, dass die mehrjährigen TACs auch mit dem neuen Gutachten in Einklang stehen. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass die jährlichen Abzüge von den Zahlen der Gutachten für die Gesamtfänge zur Berücksichtigung der Ausnahmen von der Anlandeverpflichtung mit den verfügbaren Daten übereinstimmen. Für bestimmte Bestände, insbesondere für Bestände, bei denen in jüngster Zeit erhebliche Schwankungen bei der Biomasse oder bei der fischereilichen Sterblichkeit zu verzeichnen waren, kann es jedoch angebracht sein, weiterhin jährliche TACs festzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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