ErwGr. 25

REG_2026_249 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2025/202

Die Obergrenzen für den Fischereiaufwand für Roten Thun (Thunnus thynnus) im Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT), insbesondere im Atlantik östlich von 45° W müssen im Einklang mit den Artikeln 6, 11, 13 und 16 der Verordnung (EU) 2023/2053 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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