Art. 23 – Schonzeit für Steinbutt

REG_2026_266 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2026

In der Zeit vom 15. April bis zum 15. Juni 2026 ist es Fischereifahrzeugen der Union in den Unionsgewässern des Schwarzen Meers untersagt, Fischereitätigkeiten auf Steinbutt, einschließlich Umladen, Mitführen an Bord, Anlanden und Erstverkauf von Steinbutt durchzuführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.01.2026

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