Art. 25 – Datenübermittlung

REG_2026_266 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2026

Bei der Übermittlung von Daten über die angelandeten Mengen an Sprotte und Steinbutt, die in den Unionsgewässern des Schwarzen Meers gefangen wurden, an die Kommission gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 verwenden die Mitgliedstaaten die in Anhang IX der vorliegenden Verordnung aufgeführten Bestandscodes.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.01.2026

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