ErwGr. 2

REG_2026_361 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 in Bezug auf die Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen mit On-Board-Überwachungseinrichtungen für den Kraftstoff- und Stromverbrauch

Während die On-Board-Überwachung des Kraftstoffverbrauchs Teil des mit der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 eingeführten Typgenehmigungssystems für Motoren sein sollte, kann die Anforderung hinsichtlich der On-Board-Bestimmung der Gesamtfahrzeugmasse entweder vom Motorhersteller oder von dem Hersteller, der für die Typgenehmigung des Fahrzeugs verantwortlich ist, erfüllt werden. Sieht der Motorhersteller die Bestimmung der Fahrzeuggesamtmasse gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2161 nicht vor, so sollte die Verantwortung für die On-Board-Massenüberwachung bei dem Hersteller liegen, der für den Einbau des Motors in das Fahrzeug verantwortlich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.02.2026

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