ErwGr. 3

REG_2026_361 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 in Bezug auf die Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen mit On-Board-Überwachungseinrichtungen für den Kraftstoff- und Stromverbrauch

Da die Kraftstoffverbrauchswerte und die CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge, die sich aus den Regelprüfverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission (4) ergeben, durch Informationen ergänzt werden, die von der OBFCM-Einrichtung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2161 über den durchschnittlichen tatsächlichen Verbrauch der Fahrzeuge im praktischen Fahrbetrieb aufgezeichnet werden, und da diese Informationen von wesentlicher Bedeutung sind, um beurteilen zu können, ob die Regelprüfverfahren die durchschnittlichen CO2-Emissionen im praktischen Fahrbetrieb sowie die Höhe des Kraftstoff- und Stromverbrauchs angemessen widerspiegeln, sollte die Genauigkeit dieser OBFCM-Einrichtungen bei Prüfungen auf der Straße überprüft werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.02.2026

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