ErwGr. 25

REG_2026_405 · über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004

Da die Händler ein Detergens oder Tensid auf dem Markt bereitstellen, nachdem es vom Hersteller oder vom Importeur in Verkehr gebracht wurde, sollten die Händler gebührende Sorgfalt im Hinblick auf die einschlägigen Anforderungen walten lassen. Die Händler sollten auch sicherstellen, dass ihre Handhabung des Detergens oder Tensids deren Einhaltung dieser Verordnung nicht beeinträchtigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.03.2026

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