ErwGr. 56

REG_2026_467 · zur Durchführung der verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027

Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments sollte die Kommission auffordern können, im Rahmen des Dialogs über das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine Fragen zu erörtern, die die Durchführung dieser Verordnung betreffen. Die Kommission sollte den Aspekten, die im Zusammenhang mit den im Zuge des Dialogs über das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine geäußerten Standpunkten aufkommen, und etwaigen Entschließungen des Europäischen Parlaments Rechnung tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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