ErwGr. 9

REG_2026_468 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Angesichts der Situation in der Ukraine und damit die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zügig angewendet werden können, sollte die Verordnung aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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