ErwGr. 6

REG_2026_468 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Die Ukraine-Fazilität ist ein einziges außerordentliches mittelfristiges Instrument, mit dem die bilaterale Unterstützung der Union für die Ukraine zusammengeführt und die Koordinierung und Effizienz sichergestellt werden. Zu ihren Zielen gehört es, die Wahrung der makrofinanziellen Stabilität des Landes zu stützen, in Frieden zur Erholung, zum Wiederaufbau, zur Wiederherstellung und zur Modernisierung des Landes beizutragen, die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten weiter zu stärken, die Integration der Ukraine in den Binnenmarkt zu unterstützen und den Beschluss und die Umsetzung politischer, institutioneller, rechtlicher, administrativer, sozialer und wirtschaftlicher Reformen zu unterstützen, die für die Angleichung an die Werte der Union und die schrittweise Angleichung an die Vorschriften, Normen, Strategien und Verfahren der Union im Hinblick auf eine künftige Mitgliedschaft in der Union erforderlich sind, und somit zu Stabilität, Sicherheit, Frieden, Wohlstand und Nachhaltigkeit für beide Seiten beizutragen. Daher ist es angezeigt, diese Haushaltshilfe aus dem Unterstützungsdarlehen für die Ukraine über die Fazilität für die Ukraine zu bereitzustellen. Kapitel III der Verordnung (EU) 2024/792 sieht Finanzmittel für die Ukraine bei zufriedenstellender Erfüllung der Bedingungen vor, die im Ukraine-Plan festgelegt sind, in dem die Reform- und Investitionsagenda der Ukraine dargelegt ist. Der Ukraine-Plan sollte aktualisiert werden, um dieser zusätzlichen Budgethilfe Rechnung zu tragen, einschließlich Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur Korruptionsbekämpfung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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