ErwGr. 3

REG_2026_468 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Mit der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wurde die Fazilität für die Ukraine eingerichtet — ein außerordentliches mittelfristiges Instrument, in dem die bilaterale Unterstützung der Union für die Ukraine zusammengeführt wird und das für Koordinierung und Effizienz sorgt. Die Ukraine-Fazilität wurde für den Zeitraum 2024 bis 2027 eingerichtet, um dazu beizutragen, den Finanzierungsbedarf der Ukraine zu decken, der Erholung, dem Wiederaufbau und der Modernisierung des Landes Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Reformanstrengungen der Ukraine auf ihrem Weg zum Beitritt zur Union zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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