ErwGr. 2

REG_2026_468 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine

Seit dem Beginn des grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine haben die Union, ihre Mitgliedstaaten und die europäischen Finanzinstitutionen beispiellose Unterstützung für die wirtschaftliche, soziale, finanzielle und militärische Widerstandsfähigkeit der Ukraine mobilisiert. Diese Unterstützung umfasst sowohl Unterstützung aus dem Unionshaushalt, einschließlich der außerordentlichen Makrofinanzhilfe und der Unterstützung der Europäischen Investitionsbank sowie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die ganz oder teilweise aus dem Unionshaushalt garantiert werden, als auch weitere finanzielle Unterstützung von den Mitgliedstaaten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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