ErwGr. 11

REG_2026_471 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/2115 in Bezug auf bestimmte Marktvorschriften und sektorbezogene Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinerzeugnisse und der Verordnung (EU) 2024/1143 über bestimmte Vorschriften für die Kennzeichnung von Spirituosen

Um den jüngsten Entwicklungen im Weinsektor besser Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten die Flexibilität haben, regionale Obergrenzen für die Erteilung neuer Anpflanzungsgenehmigungen für bestimmte Gebiete festzulegen, die nur 0 % betragen, um das Erzeugungspotenzial zu steuern. Beschließt ein Mitgliedstaat, regionale Obergrenzen für bestimmte Gebiete festzulegen, um einen übermäßigen Anstieg des Erzeugungspotenzials zu vermeiden, so sollte dieser Mitgliedstaat vorschreiben können, dass die Genehmigungen, die für die von der regionalen Begrenzung betroffene Fläche erteilt wurden, in diesem Gebiet genutzt werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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