Anhang XX

REG_2026_506 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird folgender Anhang angefügt:
Teil A: Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die die Vollstreckung von Forderungen nach Artikel 11a Absatz 1 außerhalb der Union anstreben oder daran beteiligt sind, sowie die Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Eigentümer dieser Organisationen oder Einrichtungen sind oder diese kontrollieren, gemäß Artikel 5aj Absatz 1.
Teil B: Juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die die Vollstreckung von Forderungen nach Artikel 11b Absatz 1 außerhalb der Union anstreben oder daran beteiligt sind, sowie die Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Eigentümer dieser Organisationen oder Einrichtungen sind oder diese kontrollieren, gemäß Artikel 5aj Absatz 2.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.04.2026

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