ErwGr. 20

REG_2026_506 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 werden weitere Beschränkungen für die Erbringung von Diensten für die Regierung Russlands und für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen verhängt, die zur Stärkung der technologischen Fähigkeiten Russlands beitragen, insbesondere die Erbringung verwalteter Sicherheitsdienste.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.04.2026

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