ErwGr. 17

REG_2026_506 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Im Februar 2025 wurde die russische Kryptobörse Garantex in die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen, weil sie gelisteten Organisationen Zugang zum globalen Finanzsystem gewährt hat. Aus zivilgesellschaftlichen Untersuchungen geht hervor, dass diese Tätigkeiten von Garantex auf andere in Russland niedergelassene Organisationen übertragen wurden, um die restriktiven Maßnahmen der Union zu umgehen. Jede weitere Aufnahme einzelner Anbieter von Krypto-Dienstleistungen oder dezentraler Plattformen, die den Tausch oder Transfer von Kryptowerten ermöglichen, in die Liste dürfte daher zur Einrichtung neuer Plattformen zur Umgehung der Aufnahme in die Liste führen. Um sicherzustellen, dass die restriktiven Maßnahmen der Union ihre beabsichtigte Wirkung entfalten, ist es nach dem Beschluss (GASP) 2026/508 verboten, mit einem in Russland niedergelassenen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zusammenzuarbeiten und eine in Russland niedergelassene Plattform zu nutzen, die den Transfer und Austausch von Kryptowerten ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.04.2026

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