ErwGr. 14

REG_2026_506 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Die Union hat entschlossene Maßnahmen ergriffen, um Organisationen zu ermitteln, die es ermöglichen, dass Russland weiterhin Finanzmittel für den Angriffskrieg gegen die Ukraine erhält — entweder indem sie sich am System für die Übermittlung von Finanzmitteilungen (im Folgenden „SPFS“) der Zentralbank der Russischen Föderation beteiligen oder indem sie die Umgehung der restriktiven Maßnahmen der Union ermöglichen — und um jegliche Transaktionen zwischen diesen Organisationen und Wirtschaftsteilnehmern aus der Union zu verbieten. Fünf der ermittelten Organisationen haben Maßnahmen ergriffen, um die Schlupflöcher zu stopfen und die entsprechenden illegalen Aktivitäten zu beenden. Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 werden diese fünf Organisationen daher aus dem entsprechenden Anhang des Beschlusses 2014/512/GASP gestrichen. Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass andere solche Organisationen in Drittländern es Russland weiterhin ermöglichen, illegale Aktivitäten durchzuführen. Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 werden daher vier Finanzinstitution ermittelt, um Transaktionen zwischen ihnen und in der Union ansässigen Personen zu verbieten, indem die vier Finanzinstitution in die entsprechenden Anhänge des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen werden. Diese Änderungen der Listen sollten auch in den einschlägigen Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.04.2026

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