ErwGr. 16

REG_2026_506 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Mit dem Beschluss (GASP) 2026/508 wird die Liste der Kryptowerte, deren Verwendung für Transaktionen verboten ist, erweitert, da diese Kryptowerte die Gefahr der Umgehung der Verbote bergen, die unter anderem in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 festgelegt sind. Der Beschluss räumt auch eine Übergangsfrist ein, um die ordnungsgemäße Beendigung entsprechender bestehender Verträge zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.04.2026

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