ErwGr. 39

REG_2026_562 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Schienen-, Binnenschiffs- und multimodalen Verkehr mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 93, 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Die Definition des Begriffs „KMU“ im Sinne des Anhangs I dieser Verordnung sollte auf der Begriffsbestimmung in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission (16) beruhen, um Unterschiede, die zu Beeinträchtigungen von Wettbewerb und Handel führen könnten, zu beseitigen, die Koordinierung der Maßnahmen der Union und der nationalen Maßnahmen zugunsten von KMU zu erleichtern und die Transparenz in Verfahrensfragen und die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.03.2026

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