zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Schienen-, Binnenschiffs- und multimodalen Verkehr mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 93, 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
REG_2026_562 · 72 Normen
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- ErwGr. 38
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- Art. 1Geltungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Freistellungsvoraussetzungen
- Art. 4Anmeldeschwellen
- Art. 5Transparenz der Beihilfen
- Art. 6Anreizeffekt
- Art. 7Beihilfeintensität und beihilfefähige Kosten
- Art. 8Kumulierung
- Art. 9Veröffentlichung und Information
- Art. 10Beihilfen zur Verringerung der externen Kosten des Verkehrs
- Art. 11Beihilfen für die Einrichtung neuer kommerzieller Verbindungen im Schienen- oder Binnenschiffsgüterverkehr
- Art. 12Beihilfen für den Bau, den Ausbau und die Erneuerung unimodaler und multimodaler Eisenbahn-Serviceeinrichtungen und Anlagen für den Binnenschiffsverkehr
- Art. 13Beihilfen für den Bau, den Ausbau und die Erneuerung privater Gleisanschlüsse
- Art. 14Beihilfen für den Erwerb von Fahrzeugen für den Schienen- oder Binnenschiffsverkehr
- Art. 15Beihilfen für den Erwerb von intermodalen Ladeeinheiten oder Krananlagen an Bord von Schiffen
- Art. 16Beihilfen zur Förderung der Interoperabilität
- Art. 17Beihilfen für die technische Anpassung und Modernisierung des nachhaltigen Landverkehrs
- Art. 18Entzug des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung
- Art. 19Berichterstattung
- Art. 20Evaluierung
- Art. 21Monitoring
- Art. 22Übergangsbestimmungen
- Art. 23Inkrafttreten und Geltungsbeginn
- Anhang IKMU-DEFINITION
- Anhang IIINFORMATIONEN ÜBER NACH DIESER VERORDNUNG FREIGESTELLTE STAATLICHE BEIHILFEN
- Anhang IIIBESTIMMUNGEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG DER INFORMATIONEN NACH ARTIKEL 9 ABSATZ 1 BUCHSTABE c UND ABSATZ 2
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Schienen-, Binnenschiffs- und multimodalen Verkehr mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 93, 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.