REG_2026_562 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Schienen-, Binnenschiffs- und multimodalen Verkehr mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 93, 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Dies ist beispielsweise bei Zug- und Verkehrssteuerungssystemen wie dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) der Fall. Das ERTMS ist ein einheitliches europäisches Signalgebungs- und Geschwindigkeitskontrollsystem, das die Interoperabilität der nationalen Eisenbahnsysteme gewährleistet, die Anschaffungs- und Instandhaltungskosten der Signalgebungssysteme senkt und die Geschwindigkeit der Züge, die Kapazität der Infrastruktur und das Sicherheitsniveau im Schienenverkehr erhöht. Das ERTMS besteht aus dem Europäischen Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystem (ETCS), d. h. einer Führerstandsignalsteuerung mit automatischer Zugsicherung, Bahnmobilfunk (RMR) und automatisiertem Zugbetrieb (ATO). Das derzeit für den Eisenbahnbetrieb verwendete RMR-System, nämlich das „Global System for Mobil Communications — Railway“ (GSM-R), basiert auf Spezifikationen, die vor 20 Jahren finalisiert wurden. Aufgrund technologischer Obsoleszenz ist es unwahrscheinlich, dass die industrielle Unterstützung für GSM-R über das Jahr 2031 hinaus gewährleistet ist. Angesichts der begrenzten negativen Auswirkungen von Beihilfen zur Förderung der Interoperabilität auf Wettbewerb und Handel und unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrung sollten solche Beihilfen unter genau festgelegten Voraussetzungen unter diese Verordnung fallen.
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