ErwGr. 15

REG_2026_697 · über die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind

Fehlende Verfahrensregelungen zur Sprachenregelung könnten die reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden behindern. Deshalb sollten sich die Durchsetzungsbehörden auf die Sprache einigen, die in allen Benachrichtigungen, Ersuchen und Mitteilungen zwischen ihnen zu verwenden ist. Können sie sich nicht auf die zu verwendende Sprache einigen, so sollten die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Standardvorschriften für den Sprachgebrauch gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.03.2026

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