ErwGr. 18

REG_2026_697 · über die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind

Es ist notwendig, die Fälle aufzulisten, in denen eine Durchsetzungsbehörde, die von einer unlauteren Handelspraktik mit grenzüberschreitender Dimension betroffen ist, in der Lage sein sollte, zu entscheiden, die Teilnahme an einer koordinierten Aktion abzulehnen. Insbesondere sollte das Fehlen verfügbarer Ressourcen bei dieser Durchsetzungsbehörde nicht die Ablehnung der Teilnahme an einer koordinierten Aktion rechtfertigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.03.2026

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