ErwGr. 3

REG_2026_752 · zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Allium fistulosum, verarbeitet, Lysat von Willaertia magna, Magnesiumhydroxid (E 528), Onobrychis viciifolia (Saat-Esparsette) in Form von getrockneten Pellets und Extrakt aus Kernen von Vitis vinifera L. (Traubenkernextrakt) in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Am 17. Juni 2025 genehmigte die Kommission Lysat von Willaertia magna gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als Wirkstoff mit geringem Risiko (4). Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) kam zu dem Schluss, dass toxikologische Referenzwerte für diesen Stoff nicht erforderlich sind, da er keine gefährlichen Eigenschaften aufweist (5). Es ist daher angezeigt, diesen Stoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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