ErwGr. 8

REG_2026_752 · zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Allium fistulosum, verarbeitet, Lysat von Willaertia magna, Magnesiumhydroxid (E 528), Onobrychis viciifolia (Saat-Esparsette) in Form von getrockneten Pellets und Extrakt aus Kernen von Vitis vinifera L. (Traubenkernextrakt) in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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