ErwGr. 4

REG_2026_840 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Kupferverbindungen in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Im Jahr 2023 veröffentlichte die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Neubewertung der geltenden gesundheitsbasierten Richtwerte für Kupfer und der Bewertung der Exposition gegenüber allen Quellen (4). Die Behörde stellte fest, dass unterhalb des Schwellenwerts für die Kupfer-Retention, d. h. unter einer Aufnahme von 0,07 mg/kg Körpergewicht pro Tag, für Erwachsene keine Gesundheitsrisiken bestehen, und gelangte zu dem Schluss, dass die derzeitige Exposition gegenüber Kupfer für die Bevölkerung, einschließlich Kindern, keine Gesundheitsrisiko darstellt. Des Weiteren befand sie, dass Pflanzenschutzmittel nicht wesentlich zur Exposition der Bevölkerung gegenüber Kupfer beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.04.2026

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