ErwGr. 5

REG_2026_840 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Kupferverbindungen in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Im Jahr 2025 veröffentlichte die Behörde eine Erklärung, in der die Überprüfung der geltenden RHG für Kupferverbindungen (5) unter Berücksichtigung ihrer wissenschaftlichen Stellungnahme zur Neubewertung der gesundheitsbasierten Richtwerte und der Bewertung der Exposition gegenüber allen Quellen aktualisiert wurde. Da Kupfer in der Umwelt allgegenwärtig ist, berücksichtigte die Behörde Daten aus Rückstandsuntersuchungen, die in der Union zugelassene Verwendungen stützen, sowie Überwachungsdaten, um geeignete RHG abzuleiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.04.2026

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