ErwGr. 13

REG_2026_859 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen

In dem Dossier wurde der Schluss gezogen, dass es für alle darin genannten Verwendungen Alternativen zu 2,4-DNT gibt und dass ein Übergangszeitraum von zwölf Monaten vor Beginn der Beschränkung für Importeure ausreichend wäre, um ihre Lieferkette anzupassen und den Übergang zu Erzeugnissen ohne 2,4-DNT zu ermöglichen. Da es keine Unionsproduktion von Erzeugnissen mit 2,4-DNT gibt, sind Importeure die einzigen Akteure in der Union, die zu Alternativen übergehen oder Lagerbestände aufbrauchen müssten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.04.2026

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