ErwGr. 19

SFDR · über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Die Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren bei Investitionsentscheidungen und Beratungsprozessen kann über die Finanzmärkte hinausgehende Vorteile mit sich bringen. Dies kann die Widerstandsfähigkeit der Realwirtschaft und die Stabilität des Finanzsystems erhöhen. Dadurch kann letztlich eine Auswirkung auf das Risiko- und Ertragsprofil von Finanzprodukten erzielt werden. Daher ist es wichtig, dass Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater die Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, damit die Endanleger fundierte Investitionsentscheidungen treffen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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